© Heimat Krankenkasse | Herforder Straße 23 | 33602 Bielefeld | info@heimat-krankenkasse.de
Der Beitrag wird in Hundertsteln der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt.
I.
Er beträgt, unter Berücksichtigung der Verminderung
gemäß § 241a Abs. 1 SBG V, allgemein 15,5% v.H.
II.
Er wird abweichend davon festgesetzt:
Für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Krankengeld haben, soweit gesetzlich nichts Abweichendes geregelt ist, unter Berücksichtigung der Verminderung gemäß § 241a Abs. 1 SBG V, auf 14,9 v.H.
III.
Für Mitglieder gilt gemäß § 241a Abs. 1 SGB V ein zusätzlicher Beitragssatz in Höhe von 0,9 v.H.. Satz 1 gilt nicht für Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen (§ 241a Abs. 2 SGB V).