Patientenverfügung

Individuelle Motivation muss deutlich werden,

Eine Patientenverfügung ist eine schriftlich abgefasste Willenserklärung, in der der Patient festlegt, welche medizinischen Maßnahmen er im Notfall wünscht bzw. ablehnt. Nur wer korrekt vorsorgt, kann erreichen, dass auch wirklich nach seinem Willen gehandelt wird. Wichtig ist, dass die individuelle Motivation deutlich wird. Eine unbestimmte Angst vor einem würdelosen Tod reicht nicht aus. Der Verfasser sollte darstellen, dass er sich mit den existenziellen Fragen intensiv auseinandergesetzt hat und seine Verfügung verbindlich meint. Empfehlenswert ist die „Medizinische Patientenanwaltschaft", die juristisch geprüfte Patientenverfügung der Deutschen Hospiz Stiftung (www.hospize.de).

Ärzte und Vertrauenspersonen einbeziehen

Es ist dringend angeraten, mit dem Hausarzt, mit Freunden und Familienmitgliedern, gegebenenfalls auch mit dem Seelsorger über die Patientenverfügung zu sprechen. Besonders wichtig ist das Gespräch mit dem Arzt, wenn bereits eine schwere Krankheit vorliegt. Der Betroffene sollte sich dann in seiner Patientenverfügung mit dem möglichen Verlauf seiner Krankheit auseinandersetzen und festlegen, welche Behandlung er möchte und welche nicht. Der Patient kann einen oder mehrere Vertrauenspersonen als Patientenanwalt bestimmen. Dieser soll im Ernstfall als Sprachrohr des Patienten gegenüber den behandelnden Ärzten auftreten und den Willen des Betroffenen vermitteln können.

Keine schwammigen Formulierungen und voreilige Verzichtserklärungen

Aussagen wie „Ich will nicht an Schläuchen hängen und in Ruhe sterben" sind nicht konkret genug. Solche schwammigen Formulierungen sagen zu wenig über eine konkrete Behandlungssituation aus. Außerdem sollte man berücksichtigen, dass aus Unkenntnis abgelehnte Maßnahmen oder Therapien im Notfall lebensrettend oder leidensmindernd sein können. Vorsicht ist geboten bei Formulierungen wie „Ich schließe grundsätzlich künstliche Beatmung oder Ernährung aus". Denn diese Maßnahmen könnten kurzfristig und übergangsweise lebensnotwendig sein.

Textbausteine zur Erstellung einer Patientenverfügung

Zwischen den einzelnen Verfügungsbereichen unterscheiden

Eine gute Vorsorge kennzeichnet sich dadurch, dass drei Verfügungsbereiche abgedeckt sind:

  • Individuelle Motivation muss deutlich werde: Eine Patientenverfügung ist eine schriftlich abgefasste Willenserklärung, in der der Patient festlegt, welche medizinischen Maßnahmen er im Notfall wünscht bzw. ablehnt. Nur wer korrekt vorsorgt, kann erreichen, dass auch wirklich nach seinem Willen gehandelt wird. Wichtig ist, dass die individuelle Motivation deutlich wird. Eine unbestimmte Angst vor einem würdelosen Tod reicht nicht aus. Der Verfasser sollte darstellen, dass er sich mit den existenziellen Fragen intensiv auseinandergesetzt hat und seine Verfügung verbindlich meint. Empfehlenswert ist die „Medizinische Patientenanwaltschaft", die juristisch geprüfte Patientenverfügung der Deutschen Hospiz Stiftung (www.hospize.de).
  • Ärzte und Vertrauenspersonen einbeziehen: Es ist dringend angeraten, mit dem Hausarzt, mit Freunden und Familienmitgliedern, gegebenenfalls auch mit dem Seelsorger über die Patientenverfügung zu sprechen. Besonders wichtig ist das Gespräch mit dem Arzt, wenn bereits eine schwere Krankheit vorliegt. Der Betroffene sollte sich dann in seiner Patientenverfügung mit dem möglichen Verlauf seiner Krankheit auseinandersetzen und festlegen, welche Behandlung er möchte und welche nicht. Der Patient kann einen oder mehrere Vertrauenspersonen als Patientenanwalt bestimmen. Dieser soll im Ernstfall als Sprachrohr des Patienten gegenüber den behandelnden Ärzten auftreten und den Willen des Betroffenen vermitteln können.
  • Keine schwammigen Formulierungen und voreilige Verzichtserklärungen: Aussagen wie „Ich will nicht an Schläuchen hängen und in Ruhe sterben" sind nicht konkret genug. Solche schwammigen Formulierungen sagen zu wenig über eine konkrete Behandlungssituation aus. Außerdem sollte man berücksichtigen, dass aus Unkenntnis abgelehnte Maßnahmen oder Therapien im Notfall lebensrettend oder leidensmindernd sein können. Vorsicht ist geboten bei Formulierungen wie „Ich schließe grundsätzlich künstliche Beatmung oder Ernährung aus". Denn diese Maßnahmen könnten kurzfristig und übergangsweise lebensnotwendig sein.
  • Zwischen den einzelnen Verfügungsbereichen unterscheiden: Eine gute Vorsorge kennzeichnet sich dadurch, dass drei Verfügungsbereiche abgedeckt sind: Die Vorsorgevollmachtzu medizinischen Behandlungsfragen benennt einen oder mehrere Patientenanwälte. Mittels dieser Vollmacht können Sie in gesunden Tagen für den Notfall selbst eine Person Ihres Vertrauens zum gesetzlichen Vertreter benennen. Diese Person hat dann auch die Befugnis über wichtige Operationen oder lebensverlängernde Maßnahmen mitzuentscheiden. Über die Bundesnotarkammer besteht die Möglichkeit, sich in ein zentrales Vorsorgeregister aufnehmen zu lassen. Mehr Informationen sind unter www.vorsorgeregister.de abrufbar. Die Vorausverfügung(oft ist das der Teil, der Patientenverfügung genannt wird) enthält Anweisungen für den Arzt, wie und unter welchen Umständen eine Behandlung gestaltet oder begrenzt werden soll. Die Betreuungsverfügung für den Fall, dass man niemandem eine Vorsorgevollmacht ausstellen möchte. Mit dieser können dem Vormundschaftsgericht eine oder mehrere Personen benannt werden, die im Notfall vom Gericht bestellt werden sollen, falls eine gesetzliche Betreuung notwendig wird. Diese Personen regeln dann finanzielle Belange oder die Wohnungsfrage des Patienten. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass nach deutschem Recht nicht automatisch der Ehe- oder Lebenspartner bzw. die Kinder als gesetzliche Betreuer vorgesehen sind. Auch kann in dieser Verfügung geregelt werden, ob ggf. bestimmte Personen ausdrücklich von der Betreuung auszuschließen sind, die das Gericht sonst vielleicht zum Betreuer bestimmt hätte.
  • Kompetenter Rat und Hilfe: Wer für den Ernstfall vorsorgen will, sollte sich genau informieren. Rat und Hilfe bietet das Schmerz- und Hospiztelefon der Deutschen Hospiz Stiftung. Interessierte können sich unter der Telefonnummer 02 31/ 73 80 73 - 0 informieren. Ein kompetentes Team aus den Bereichen Jura, Medizin und Seelsorge hilft in Sachen Patientenverfügung gerne weiter.

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