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Als Teilgebiet der traditionellen Chinesischen Medizin ist Akupunktur eine der ältesten Behandlungsmethoden, die in den 70er Jahren auch die westliche Welt erreichte. Durch Nadeleinstiche an speziellen Punkten des Körpers können Beschwerden gemindert oder Krankheiten behandelt werden.
Vielen Menschen konnte mit der Akupunkturbehandlung geholfen werden, ihre Beschwerden zu lindern. In Modellvorhaben, an denen sich auch die Heimat Krankenkasse in denn vergangenen Jahren beteiligt hat, wurde die Wirksamkeit dieser Behandlung bei chronischen Schmerzen des Kopfes, der Lendenwirbelsäule sowie bei Knie- und Hüftgelenksarthrose untersucht. Hier konnten in vielen Bereichen gute Ergebnisse erzielt werden.
Aufgrund dieser Ergebnisse wurde die Akupunktur zum 01.01.2007 auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Mit Inkrafttreten des Beschlusses endete das Modellvorhaben Akupunktur der Heimat Krankenkasse Das bedeutet, dass bei:
die Akupunkturbehandlung nun dauerhaft zu den Leistungen der Heimat Krankenkasse für ihre Versicherten gehört. Akupunktur auch zur Behandlung von Kopfschmerzen und Migräne in die Regelversorgung aufzunehmen, hat der GBA allerdings abgelehnt. Die Entscheidung begründet sich in den Ergebnissen der Studien aus den Modellvorhaben Akupunktur.
Die Heimat Krankenkasse übernimmt je Indikationen die Kosten für bis zu zehn Sitzungen. In begründeten Ausnahmefällen sind mehr Sitzungen möglich. Eine erneute Akupunkturbehandlung kann dann erst wieder zwölf Monate nach der letzten Behandlung erfolgen. Abgerechnet wird die Leistung direkt über die Krankenversichertenkarte, für den Versicherten entstehen neben der Zahlung der Praxisgebühr keine weiteren Kosten.
Welcher Arzt darf die Behandlung durchführen?