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Zuzahlungen sind für die verschiedensten Leistungen zu entrichten. Wenn Sie mit sehr hohen Eigenbeteiligungen belastet sind, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich von den gesetzlichen Zuzahlungen zu befreien.
Zuzahlungen sind grundsätzlich zu leisten für:
Selbstverständlich sind Zuzahlungen nur bis zu Ihrer persönlichen Belastungsgrenze zu entrichten. Dabei werden alle gesetzlichen Zuzahlungen berücksichtigt.
Ermittlung der Belastungsgrenzen:
Ihre jährliche Eigenbeteiligung darf 2 Prozent der (Familien-)Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen.
Die Belastungsgrenze wird grundsätzlich jährlich berechnet. Wird sie von Ihnen während des laufenden Kalenderjahres erreicht, können wir Sie und Ihre Angehörigen für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien.
Um zu ermitteln, ob wir Sie von den Zuzahlungen befreien können, stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag. Wenn Sie sich für unsere Online-Geschäftsstelle registrieren, enthält der Antrag bereits Ihre persönlichen Daten. Alternativ können Sie diesen auch per Post bei uns anfordern. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
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Bitte beachten Sie: Für die Freistellung von Zuzahlungen ist der Nachweis Ihrer Ausgaben für medizinische Aufwendungen erforderlich: Zahlungsnachweise (z. B. Quittungen), die Ausgaben belegen, deshalb bitte aufbewahren.
Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres generell von allen Zuzahlungen frei gestellt, mit Ausnahme von Fahrkosten, kieferorthopädischen Behandlungen und Zahnersatz.