Stationäre Vorsorgeleistungen

Manchmal reichen ambulante ärztliche Behandlungen und auch ambulante Vorsorgeleistungen nicht aus um den gewünschten Erfolg zu erzielen. Auch dann haben wir das richtige Angebot für Sie.

Wir leisten stationäre Vorsorgebehandlungen mit Unterkunft und Verpflegung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, mit der ein Versorgungsvertrag besteht.

In welcher Fachklinik Sie behandelt werden, richtet sich nach Art der Erkrankung.

Folgende Vorraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Ihr behandelnder Arzt bescheinigt uns die Notwendigkeit dieser Maßnahme
  • Die Behandlungsmaßnahmen am Wohnort oder in anerkannten Kurorten sind nicht ausreichend oder ausgeschöpft.
  • Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen stimmt zu.
  • Es besteht kein vorrangiger Leistungsanspruch gegenüber einem anderen Sozialversicherungsträger.

Zuzahlung

Die Kosten der Behandlungsmaßnahme tragen wir. Versicherte, die mindestens 18 Jahre alt sind müssen eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag leisten.