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Wenn Sie krank sind, tun wir alles, um Ihre Beschwerden zu lindern. Sie erhalten alle medizinisch notwendigen und für die vertrags-ärztliche Versorgung zugelassenen, verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmittel.
Ärzte, Krankenkassen und künftig auch Patientenvertreter haben die so genannten Arzneimittel-Richtlinien entwickelt. Darin ist festgelegt, bei welchen Krankheitsbildern welche Arzneimittel angewendet werden sollen und wann statt Medikamenten zum Beispiel eine Diät oder ein Bewegungsprogramm bessere Erfolge bringen. An diese Richtlinien muss sich der Arzt bei seiner Verordnung zu Ihrem Schutz halten. Ihre optimale Behandlung ist dadurch sichergestellt.
Um Ihre Versorgung mit Arzneimitteln weiter zu optimieren, hat die Heimat Krankenkasse mit Wirkung zum 1. Februar 2011 Rabattverträge mit weiteren pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Ein Generikum enthält den gleichen Wirkstoff wie das jeweilige Originalpräparat. Lediglich Hilfsstoffe, Form und Farbe können sich unterscheiden. Seien Sie also nicht beunruhigt, wenn Ihnen Ihr Arzt so genannte Nachahmerprodukte verschreibt. Sollten Sie einen der Hilfsstoffe nicht vertragen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Die Heimat Krankenkasse macht sich dafür stark, dass Sie optimal und wirtschaftlich behandelt werden.
Generika sind meist preiswerter, weil für sie keine Forschungskosten anfallen.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC-Präparate) sind bis auf wenige Ausnahmen von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen. Es sei denn, das OTC-Mittel gehört bei einer schwerwiegenden Krankheit zum Therapiestandard. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) von Ärzten, Patienten und Krankenkassen hat dazu eine Liste mit Arzneimittel-Wirkstoffen erstellt, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden dürfen (Ausnahmeliste OTC-Präparate).
Ebenso dürfen Kosten für Arzneimittel, die überwiegend der Erhöhung der Lebensqualität dienen, nicht von der Heimat Krankenkasse übernommen werden.
Zuzahlungen und Befreiungsmöglichkeiten