Fahrkosten

Mit uns fahren Sie gut. Wir übernehmen Ihre Fahr- und Transportkosten im Zusammenhang mit verschiedenen Leistungen, wenn zwingend medizinische Gründe vorliegen. Ob dies bei Ihnen zutrifft, entscheidet Ihr behandelnder Arzt.

Bei folgenden Leistungen können wir Fahrkosten übernehmen:

  • Leistungen, die stationär erbracht werden
  • Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus
  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist
  • Fahrten von Versicherten, die einen Krankentransportwagen erfordern
  • Fahrten zu vor- oder nachstationären Behandlungen oder zu ambulanten Operationen, wenn dadurch eine voll-/teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird
  • Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, die als Komplexleistungen erbracht werden, wenn dadurch eine stationäre oder teilstationäre Maßnahme vermieden oder verkürzt wird.
  • Sonstige Fahrten z. B. zur Dialyse oder Strahlen-/Chemotherapie) nur in besonderen Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung durch die Heimat Krankenkasse

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung (z. B. beim Arzt oder Krankengymnast) können nur in Ausnahmefällen übernommen werden und müssen vorher von uns genehmigt werden.

Zuzahlungen

Die Höhe der Zuzahlung zu den Fahrkosten beträgt je Fahrt 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.