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Mit uns fahren Sie gut. Wir übernehmen Ihre Fahr- und Transportkosten im Zusammenhang mit verschiedenen Leistungen, wenn zwingend medizinische Gründe vorliegen. Ob dies bei Ihnen zutrifft, entscheidet Ihr behandelnder Arzt.
Bei folgenden Leistungen können wir Fahrkosten übernehmen:
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung (z. B. beim Arzt oder Krankengymnast) können nur in Ausnahmefällen übernommen werden und müssen vorher von uns genehmigt werden.
Die Höhe der Zuzahlung zu den Fahrkosten beträgt je Fahrt 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.