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Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung ein Hilfsmittel benötigen, helfen wir Ihnen schnell weiter.
Hilfsmittel sind zum Beispiel Hörgeräte, orthopädische Schuhe und Einlagen, Prothesen und Rollstühle. Sind sie erforderlich, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern oder eine körperliche Behinderung auszugleichen, werden die Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel bis zur Höhe des Vertragspreises oder des Festbetrags übernommen.
Ebenso werden die Kosten für die Einweisung in den Gebrauch sowie für notwendige Reparaturen und Wartungen des Hilfsmittels übernommen.
Zuzahlungen
Es ist eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent pro Hilfsmittel, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro zu leisten.