Kieferorthopädische Behandlung

Seit dem 01.01.2002 gibt es in Deutschland ein neues System, das den Behandlungsbedarf von kieferorthopädischen Erkrankungen einstuft: Die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG-Einstufungen).

Anhand der KIG-Einstufungen stellt der Kieferorthopäde fest, ob eine Fehlstellung der Zähne vorliegt. Je nach Behandlungsbedarfsgrad übernimmt die Krankenkasse die erforderlichen Kosten für die Behandlung. Insgesamt gibt es fünf Behandlungsgrade. Zahnfehlstellungen mit dem Grad 1 oder 2 sind so gering, dass sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden können, sondern privat bezahlt werden müssen. Erst bei einer Zahnfehlstellung mit einem Grad 3, 4 oder 5 übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung in vollem Umfang. Hierbei handelt es sich um Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen, die eine Behandlung zwingend erforderlich machen.

80 Prozent der Kosten werden sofort von der Heimat Krankenkasse übernommen. Für unsere Versicherten fällt zunächst eine Eigenbeteiligung in Höhe von 20 Prozent an, für jedes weitere Kind nur noch 10 Prozent. Die Eigenbeteiligung erstatten wir nach erfolgreicher abgeschlossener Behandlung in voller Höhe. Dies gilt auch dann, wenn Sie während einer laufenden Behandlung zur Heimat Krankenkasse wechseln. Voraussetzung hierfür ist, dass die Maßnahme vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen hat und der Arzt zuvor einen Behandlungsplan aufgestellt hat.

In Ausnahmefällen kann eine kieferorthopädische Behandlung auch bei Erwachsenen mit schweren Kieferanomalien bewilligt werden.
Sprechen Sie uns vor Beginn der Behandlung einfach an.