© Heimat Krankenkasse | Herforder Straße 23 | 33602 Bielefeld | info@heimat-krankenkasse.de
Wenn eine Füllung nicht mehr ausreicht, wenn ein oder sogar mehrere Zähne nicht mehr zu retten sind, muss Zahnersatz her. Hier gehören z.B. Teilkronen, Kronen, Brücken, Teil- und Vollprothesen.
Gerne wird Ihr Zahnarzt Sie über die notwendige Behandlung ausführlich informieren und mit Ihnen die verschiedenen Ausführungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der jeweils anfallenden Kosten besprechen.
Beim Zahnersatz unterscheidet man zwischen folgenden Ausführungsmöglichkeiten:
Haben Sie sich für eine Zahnersatzversorgung entschieden, erstellt Ihnen Ihr Zahnarzt einen Kostenvoranschlag, den sog. Heil- und Kostenplan (HKP). Dieser muss nun vor der Behandlung zusammen mit Ihrem Bonusheft bei uns, Ihrer Heimat Krankenkasse, zur Genehmigung und Festsetzung des Festzuschusses eingereicht werden.
Muster Heil- und Kostenplan
pdf, 32,7 KB
2005 wurde das prozentuale Zuschussverfahren für die Versorgung mit Zahnersatz durch die sog. befundorientierten Festzuschusse abgelöst. Diese Zuschüsse sind grundsätzlich für alle gesetzlichen Krankenkassen festgelegt und werden entsprechend der jeweils vorliegenden Befundsituation ermittelt.
Somit erhalten alle Versicherten bei gleichem Befund den gleichen Zuschuss, auch wenn Sie unterschiedliche Versorgungsformen wählen.
Die Festzuschüsse erhöhen sich, wenn Sie die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt regelmäßig wahrgenommen haben. Auch Träger von Totalprothesen müssen regelmäßig den Zahnarzt aufsuchen. So kann eine Erkrankung der Mundschleimhaut frühzeitig erkannt und die Funktion der Prothese überprüft werden.
Können Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Behandlung regelmäßige Untersuchungen nachweisen, erhöht sich der einfache Festzuschuss um 20 Prozent. Bei Nachweis regelmäßiger Untersuchungen in den letzten zehn Kalenderjahren erhöht sich der einfache Festzuschuss um insgesamt 30 Prozent. Das laufende Jahr, in dem die Behandlung stattfindet, bleibt außer Betracht!
Profitieren Sie bei nachgewiesener zehnjähriger Vorsorge von unserem Zahnersatz zum Spartarif.
Ein Zahnarztbesuch im Kalenderjahr, vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Besuch pro Kalenderhalbjahr. Als Nachweis bestätigt der Zahnarzt die Untersuchung in einem Bonusheft. Das Bonusheft erhalten Sie bei Ihrem Zahnarzt oder bei Ihrer Heimat Krankenkasse.