Bonusheft und Bonusregelung

Wer in den letzten fünf Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt war, erhält beim Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) zum Festzuschuss einen 20- prozentigen Bonus. Waren Sie in den letzten zehn Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung regelmäßig beim Zahnarzt, erhöht sich dieser Bonus auf 30 Prozent. Das Jahr, in dem die Behandlung stattfindet, zählt allerdings nicht dazu.

Was ist regelmäßig?
„Regelmäßig" bedeutet für Versicherte ab dem siebten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, dass Sie eine kalenderhalbjährliche Untersuchung in Anspruch genommen haben. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung notwendig.

Achtung: Auch Patienten mit einer Vollprothese müssen einmal im Kalenderjahr zur Kontrolle, um den Bonus zu erhalten. So kann eine Erkrankung der Mundschleimhaut frühzeitig erkannt und die Funktion der Prothese überprüft werden.

Wichtig: Lassen Sie deshalb unbedingt die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen vom Zahnarzt im Bonusheft dokumentieren.

Das Bonusheft erhalten Sie bei Ihrem Zahnarzt oder bei Ihrer Heimat Krankenkasse.