Beiträge für freiwillig versicherte

Kranken- und Pflegeversicherung

Als freiwilliges Mitglied bemessen wir Ihre Beiträge - wie bei einer Pflichtversicherung - nach Ihren Bruttoeinnahmen. Allerdings nur bis zu der so genannten Beitagsbemessungsgrenze 2012 von 3.825,00 Euro. Sofern Sie monatlich ein höheres Einkommen haben, brauchen Sie nur aus 3.825,00 Euro Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Der darüber liegende Betrag ist dann beitragsfrei.

Übrigens, als Arbeitnehmer erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zum Kranken- und Pflegekassenbeitrag in der Höhe, wie er bei Versicherungspflicht zu zahlen wäre.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 1,95 Prozent Ihres Bruttoentgelts bis zu Beitragsbemessungsgrenze. Kinderlose Versicherte ab dem 23. Lebensjahr zahlen zusätzlich 0,25 Prozent.

Beitragsübersicht für Höherverdienende

HÖCHSTBEITRAG/FREIWILLIGE VERSICHERUNG HÖHERVERDIENENDE PERSONEN
Bemessungsentgelt 3.825,00
Krankenversicherung592,88
Pflegeversicherung 74,59
Pflegeversicherung - Kinderlose 84,15
Gesamt 667,47
Gesamt für Kinderlose 677,03

Beitragsübersicht für sonstige Personen

MINDESTBEITRAG/FREIWILLIGE VERSICHERUNG SONSTIGE PERSONEN
Bemessungsentgelt 875,00
Krankenversicherung 135,63
Pflegeversicherung 17,06
Pflegeversicherung - Kinderlose 19,25
Gesamt 152,69
Gesamt für Kinderlose 154,88


Gültig ab 01.01.2012, keine Gewähr