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Als freiwilliges Mitglied bemessen wir Ihre Beiträge - wie bei einer Pflichtversicherung - nach Ihren Bruttoeinnahmen. Allerdings nur bis zu der so genannten Beitagsbemessungsgrenze 2012 von 3.825,00 Euro. Sofern Sie monatlich ein höheres Einkommen haben, brauchen Sie nur aus 3.825,00 Euro Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Der darüber liegende Betrag ist dann beitragsfrei.
Übrigens, als Arbeitnehmer erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zum Kranken- und Pflegekassenbeitrag in der Höhe, wie er bei Versicherungspflicht zu zahlen wäre.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 1,95 Prozent Ihres Bruttoentgelts bis zu Beitragsbemessungsgrenze. Kinderlose Versicherte ab dem 23. Lebensjahr zahlen zusätzlich 0,25 Prozent.
| HÖCHSTBEITRAG/FREIWILLIGE VERSICHERUNG | HÖHERVERDIENENDE PERSONEN |
|---|---|
| Bemessungsentgelt | 3.825,00 |
| Krankenversicherung | 592,88 |
| Pflegeversicherung | 74,59 |
| Pflegeversicherung - Kinderlose | 84,15 |
| Gesamt | 667,47 |
| Gesamt für Kinderlose | 677,03 |
| MINDESTBEITRAG/FREIWILLIGE VERSICHERUNG | SONSTIGE PERSONEN |
|---|---|
| Bemessungsentgelt | 875,00 |
| Krankenversicherung | 135,63 |
| Pflegeversicherung | 17,06 |
| Pflegeversicherung - Kinderlose | 19,25 |
| Gesamt | 152,69 |
| Gesamt für Kinderlose | 154,88 |
Gültig ab 01.01.2012, keine Gewähr