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Beitragssatz
Selbständige, Künstler und Publizisten sowie unständig Beschäftigte müssen sich seit 1.1.2009 für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit eigenverantwortlich absichern. Mehr Informationen zur Krankentagegeldabsicherung der Heimat Krankenkasse.
Beitragspflichtige Einnahmen
Die Bemessung der Beiträge für freiwillige Mitglieder richtet sich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Bei hauptberuflich Selbstständigen wird hierzu in erster Linie der Gewinn nach den Gewinnermittlungsvorschriften des Steuerrechtes berücksichtigt. Darüber hinaus werden folgende Einnahmen berücksichtigt: Laufendes und einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, Vorruhestandsgeld, Renten, Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und sonstige Einnahmen.
Berechnung der Beiträge
Grundsätzlich werden die Beiträge prozentual aus den Bruttoeinnahmen von monatlich höchstens 3.825,00 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) berechnet. Bei Nachweis niedriger Einnahmen monatlich mindestens aus 1.968,75. Einnahmen unter 3.825,00 Euro im Monat sind grundsätzlich mit amtlichen Unterlagen des Finanzamtes (Steuerbescheid) nachzuweisen.
Als Existenzgründer liegt Ihnen noch kein Steuerbescheid vor? In diesem Fall setzen wir die Beiträge zunächst unter Vorbehalt fest. Hierzu bitten wir um eine entsprechende Schätzung Ihres Steuerberaters. Ihre Beiträge werden dann aus Ihren nachgewiesenen Einkommen, mindestens aber aus 1.968,75 Euro monatlich erhoben.
| MINDESTBEITRAG | SELBSTSTÄNDIGE (EXISTENZGRÜNDER) |
|---|---|
| Bemessungsentgelt (West) | 1.968,75 |
| Krankenversicherung | 293,34 |
| Pflegeversicherung | 38,39 |
| Pflegeversicherung - Kinderlose | 43,31 |
| Gesamt | 331,73 |
| Gesamt für Kinderlose | 336,65 |
| HÖCHSTBEITRAG | SELBSTSTÄNDIGE |
|---|---|
| Bemessungsentgelt (West) | 3.825,00 |
| Krankenversicherung | 569,93 |
| Pflegeversicherung | 74,59 |
| Pflegeversicherung - Kinderlose | 84,15 |
| Gesamt | 644,52 |
| Gesamt für Kinderlose | 654,08 |
Die Beiträge werden prozentual aus den Bruttoeinnahmen berechnet. Sie werden monatlich mindestens aus 1.312,50 Euro (gesetzliche Mindestgrenzen) und höchstens aus 3.825,00 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) erhoben. Einnahmen unter 3.825,00 Euro im Monat sind mit dem Einkommensteuerbescheid nachzuweisen.
| MINDESTBEITRAG | SELBSTSTÄNDIGE (mit Anspruch auf Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit) |
|---|---|
| Bemessungsentgelt (West) | 1.312,50 |
| Krankenversicherung | 195,56 |
| Pflegeversicherung | 25,59 |
| Pflegeversicherung - Kinderlose | 28,88 |
| Gesamt | 221,15 |
| Gesamt für Kinderlose | 224,44 |
Gültig ab 01.01.2012, keine Gewähr