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Demenzpatienten und Menschen mit "erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" erhalten Betreuungsleistungen. Je nach Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung werden die Leistungen in Höhe von bis zu 100 € oder als erhöhter Betrag von bis zu 200 € monatlich zur Verfügung gestellt. So können Betreuungsleistungen von bis zu 1.200 € (Grundbetrag) bzw. 2.400 € (erhöhter Betrag) jährlich ausgezahlt werden. Dies gilt auch für Menschen, die noch keiner Pflegestufe angehören (Pflegestufe null).
Die Leistung wird nicht - wie das Pflegegeld - zur freien Verwendung ausgezahlt, sondern ist beschränkt auf Aufwendungen für eine Betreuung: