Betreuungsleistungen

Demenzpatienten und Menschen mit "erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" erhalten Betreuungsleistungen. Je nach Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung werden die Leistungen in Höhe von bis zu 100 € oder als erhöhter Betrag von bis zu 200 € monatlich zur Verfügung gestellt. So können Betreuungsleistungen von bis zu 1.200 € (Grundbetrag) bzw. 2.400 € (erhöhter Betrag) jährlich ausgezahlt werden. Dies gilt auch für Menschen, die noch keiner Pflegestufe angehören (Pflegestufe null).

Die Leistung wird nicht - wie das Pflegegeld - zur freien Verwendung ausgezahlt, sondern ist beschränkt auf Aufwendungen für eine Betreuung:

  • In einer Einrichtung der Tages- und Nachtpflege (z.B. bei ansonsten ausgeschöpften Höchstbeträgen)
  • in einer Einrichtung der Kurzzeitpflege (z.B. zur Abgeltung der Kosten für Unterkunft uns Verpflegung)
  • im Rahmen von besonderen Angeboten zugelassener Pflegedienste,
  • im Rahmen besonderer anerkannter Angebote (z.B. Betreuungsgruppen für Demenskranke, familienentlastende Dienste, Tagesmutter-Modelle, Gerontopsychiatrische Zentren)