Bleibt es dabei, dass sich der Arbeitgeber zur Hälfte am Krankenkassenbeitrag beteiligt?

Ja, allerdings gibt es bereits seit der letzten Reform 2004 keine „paritätische" Lastenteilung mehr.

Der Arbeitgeber zahlt also weniger als die Hälfte, weil der bereits jetzt bestehende Sonderbeitrag von 0,9 Prozent bestehen bleibt.