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Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld kann die Bundesagentur für Arbeit den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen, wenn der Wechsel der Krankenkasse eine besondere Härte bedeuten würde. Hier hat die Bundesagentur einen Ermessensspielraum. Nach derzeitigem Stand sind noch keine Konkretisierungen bekannt, was als besondere Härte berücksichtigt wird. Es wird voraussichtlich eine Einzelfallentscheidung erfolgen.