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In einem ausführlichen Erstgespräch - der so genannten Anamnese - stellt Ihr Arzt fest, ob Homöopathie bei Ihrer Erkrankung hilfreich ist. Er wird Ihnen Fragen zu Ihrer Lebens- und Krankheitsgeschichte stellen, auch zu Erkrankungen in der Familie. Berichten Sie möglichst genau und vollständig, auch wenn sich vielleicht manches banal oder nebensächlich
anhört. Er wird alle Informationen wie bei einem Puzzle zu einem Bild zusammenfügen, die Symptome und Beobachtungen analysieren, um dann das für Sie individuelle Arzneimittel auszuwählen.
Eine homöopathische Behandlung ist natürlich freiwillig. Die Teilnahmeerklärung erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt. Dort legen Sie wie gewohnt Ihre Krankenversicherungskarte vor. Sie entrichten lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Praxisgebühr.
Behandeln lassen können Sie sich von Vertragsärzten, die die Zusatzbezeichnung Homöopathie führen oder Inhaber des Homöopathie-Diploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte sind. Wesentlich ist, dass Ihr Homöopath seine Teilnahme an dem Vertrag gegenüber dem DZVhÄ erklärt hat.
Achten Sie deshalb bitte unbedingt darauf, dass der von Ihnen aufgesuchte, vielleicht noch nicht am Homöopathievertrag teilnehmende Arzt über eine Kassenzulassung verfügt, da ansonsten eine Übernahme der Kosten nicht möglich ist.