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Die Heimat Krankenkasse unterstützt die Arbeit von Selbsthilfegruppen auf unterschiedliche Art und Weise. Dabei setzen wir die gesetzlichen Grundlagen um, die sich ab 01.01.2008 grundlegend verändert haben.
Den Großteil unserer Fördermittel stellen wir unserem Bundes- bzw. Landesverband sowie der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung zur Verfügung. Die restlichen Mittel setzen wir für die Projektförderung von regionalen Selbsthilfegruppen ein.
Im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Fördergrundsätze haben die Spitzenverbände der Krankenkassen unter Beteiligung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ein Verzeichnis von Krankheitsbildern beschlossen, für die eine Förderung zulässig ist. Das Krankheitsverzeichnis zur Selbsthilfeförderung können Sie hier herunterladen:
Krankheitsverzeichnis zur Selbshilfeförderung
pdf, 133,4 KB
Um eine systematische Förderung der Selbsthilfe sicherzustellen, sind folgende Zuständigkeiten vereinbart worden:
Die Pauschalförderung von regionalen Selbsthilfegruppen erfolgt im Rahmen einer kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung. Entsprechende Anträge richten Sie bitte direkt an den Gemeinschaftspool vor Ort. Antragsfrist ist der 31.03. des jeweiligen Förderjahres
Neben der Gemeinschaftsförderung können bei der Heimat Krankenkasse Fördermittel für Projekte beantragt werden. Eine Antragsfrist besteht dabei nicht. Den Antrag für eine kassenindividuelle Projektförderung können Sie hier herunterladen:
Antrag zur kassenindividuellen Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen
pdf, 24,7 KB
Die Pauschalförderung erfolgt auch hier im Rahmen einer kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung.
Die kassenindividuelle Projektförderung erfolgt weiterhin durch die einzelnen Krankenkassenverbände der jeweiligen Bundesländer.
Fördermittel für die Bundesebene werden über den BKK Bundesverband vergeben.
Kontakt: BKK Bundesverband, Essen
Frau Sina Fries
Tel.: 0201 / 179-3112
Fax: 0201 / 179-1014