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Die Familienversicherung besteht für den Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und die Kinder. Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält sowie Pflegekinder, wenn die Pflege nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert. Darüber hinaus ist eine Verlängerung der Familienversicherung möglich und zwar bis
Bei Kindern, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, besteht die Familienversicherung ohne Altersgrenze. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Behinderung während einer bereits bestehenden Familienversicherung eingetreten ist. Für die Verlängerung der Familienversicherung reichen Sie bitte jeweils entsprechende Bescheinigungen bzw. Nachweise bei Ihrer BKK-Geschäftsstelle ein.
Antrag auf Familienversicherung
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