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Wer überlegt, in die Private Krankenversicherung zu wechseln, sollte sich vorher über die möglicherweise weitreichenden finanziellen und versicherungsrechtlichen Folgen dieses Schrittes ausgiebig informieren.
Versicherte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 4.237,50 € liegt, haben grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu wählen. Neu ab 2011 ist, dass Versicherte bereits bei einer einjährigen Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze in die Private wechseln können. Doch dieser Schritt birgt Veränderungen, die gut durchdacht werden sollten.
Im folgenden finden Sie die vier ausschlaggebenden Merkmale und Unterschiede, die Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten:
| Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | Private Krankenversicherung (PKV) |
| Beiträge | Beiträge richten sich nach dem Einkommen des Versicherten (höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Für alle gilt ein einheitlicher Beitragssatz. Ggf. können die Kassen Zusatzbeiträge erheben. Die GKV arbeitet nach dem Solidaritätsprinzip.
| Beitrag wird unabhängig vom Einkommen berechnet. Die Beitragshöhe richtet sich nach Eintrittsalter, Geschlecht, Leistungsumfang nach dem Gesundheitszustand bei Beginn der Versicherung. Die PKV ist eine Risikoversicherung. |
| Familienversicherung | Ehepartner und Kinder, ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.
| Für jedes Familienmitglied muss eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. |
| Kostenübernahme | Durch die Vorlage der Krankenversichertenkarte kann der Leistungserbinger (z.B. Ärzte, Krankenhäuser) sofort mit der jeweiligen Kasse abrechnen (Sachleistungsprinzip).
| Der Versicherte muss Rechnungsbeträge der Leistungserbringer bis zur Erstattung durch die PKV vorstrecken. |
| Wechselmöglichkeit | Grundsätzlich ist ein Wechsel zu anderen GKV möglich, wenn eine 18-monatige Mitgliedschaft vorzuweisen ist. Werden von den Kassen Zusatzbeiträge erhoben, gilt ein Sonderkündigungsrecht. | Grundsätzlich ist ein Wechsel innerhalb der PKV möglich. Doch in die GKV zu wechseln ist in aller Regel nicht mehr bzw. nur bei Erfüllung ganz bestimmter Voraussetzungen möglich. Sobald das 55. Lebensjahr überschritten wurde, ist ein Wechsel nicht mehr ohne Weiteres durchführbar. Die günstigen Beiträge der GKV der Rentner bleiben den Versicherten dann verwehrt. |
Denn grundsätzlich gilt: Einmal privat, immer privat!
Denken Sie also ausgiebig über diese Entscheidung nach. Die vorangegangene Tabelle gibt Ihnen eine kurze Übersicht. Weitere ausührlichere Informationen erhalten Sie auch beim BKK Bundesverband.
Unterschiede GKV PKV
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