Gilt das Sonderkündigungsrecht auch wenn ich mich für einen Wahltarif entschieden habe?

Mit einem Wahltarife binden Sie sich für bis zu drei Jahre an Ihre Krankenkasse. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der erstmaligen Erhebung bzw. einer Erhöhung des Zusatzbeitrags ist in diesen Fällen rechtlich ausgeschlossen.