Gleitzone

Die sogenannte Gleitzone soll verhindern, dass Arbeitnehmer beim Überschreiten der 400-Euro-Grenze sofort mit dem vollen Beitragsanteil belastet werden.

Für den Arbeitnehmer wäre das Nettoeinkommen beispielsweise bei 500 Euro nicht höher als bei 400 Euro. Deshalb steigt der Beitragssatz in dieser Zone nur "gleitend" an. Für den Arbeitgeber gilt diese Einschränkung nicht. Er hat ab 400,01 Euro seinen Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in gewohnter Höhe zu tragen.

Die Gleitzone liegt bei einem Beschäftigungsverhältnis vor, wenn

  • das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 400,01 Euro und 800 Euro im Monat liegt und
  • die Grenze von 800 Euro im Monat regelmäßig nicht überschritten wird.
  • Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend.

Weil der Rechenweg sehr kompliziert ist, stellen wir Ihnen auf dieser Seite einen Gleitzonenrechner zur Verfügung.

Gleitzonenrechner