Haben Versicherte aufgrund des Zusatzbeitrags besondere Leistungsansprüche?

Nein, mit dem Leistungsangebot hängt dies nicht zusammen. Der Zusatzbeitrag dient ausschließlich der Beseitigung einer Unterdeckung zwischen den der Krankenkasse aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Mitteln und den Gesamtausgaben dieser Krankenkasse.