Häusliche Krankenpflege

Wenn Sie krank sind und gepflegt werden müssen, unterstützen wir Ihre Behandlung und Betreuung in Ihrer häuslichen Umgebung. Damit können für viele Patienten Krankenhausaufenthalte verkürzt oder vermieden werden.

Ihr behandelnder Arzt kann häusliche Krankenpflege verordnen, wenn sie medizinisch notwendig ist und dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird. Er berücksichtigt dabei, was der Patient und seine Angehörigen selber leisten können.


Drei Pflegebereiche können als häusliche Krankenpflege verordnet werden:

  • Behandlungspflege: Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die an Pflegekräfte delegiert werden können. Dazu gehören zum Beispiel Blutdruck und Blutzuckermessung, Medikamentengabe, Wund- und Drainagenversorgung oder Verbandwechsel.
  • Grundpflege: Grundverrichtungen des täglichen Lebens, zum Beispiel Waschen oder Duschen, Hilfe bei Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Dazu zählen unter anderem Einkaufen, Geschirr spülen, Bettwäsche wechseln und Kochen.

Hinweis: Die drei oben genannten Pflegebereiche werden als Regelleistung von der Heimat Krankenkasse übernommen, wenn ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden soll. Steht hingegen die Sicherung der ärztlichen Behandlung im Vordergrund (z.B. Verbandswechsel bei chronischen Wunden ohne Notwendigkeit eines Krankenhausaufenthaltes) ist lediglich die Behandlungspflege eine Regelleistung.

Zuzahlungen

Zur häuslichen Krankenpflege ist eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten zu leisten. Darüber hinaus zahlen Sie 10 Euro je Verordnung. Die Dauer der Zuzahlung ist auf 28 Tag im Kalenderjahr begrenzt.