Häusliche Pflege

Pflegesachleistungen oder Geldleistung?

Die angenehmste Lösung für den Pflegebedürftigen ist sicher zu Hause in der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Dabei können Pflegebedürftige grundsätzlich selbst entscheiden, ob die Pflege von einem Angehörigen oder einer anderen vertrauten Person übernommen werden soll, oder ob sie einen professionellen ambulanten Pflegedienst beauftragen wollen.

Die Pflegekasse der Heimat Krankenkasse zahlt die Geldleistung entsprechend nach der festgestellten Pflegestufe an den Pflegebedürftigen oder die Sachleistung direkt an den Pflegedienst.

Wählbar ist aber auch die sogenannte Kombinationsleistung, bei der die Sachleistungen und das Pflegegeld jeweils anteilig beansprucht werden.

Leistungs-Höchstgrenzen häusliche Pflege

 
 PFLEGESTUFEJahrPflegesachleistungen/
Monat
Geldleistung/
Monat 
I2008420 €215 €
(Erheblich Pflegebedürftige)2010440 €225 € 
 2012450 €235 €
II2008980 €420 €
(Schwerpflegebedürftige)20101.040 €430 €
 2012 1.100 € 440 €
III20081.470 €675 €
Schwerstpflegebedürftige20101.510 €685 €
 20121.550 €700 € 
III20081.918 € --
Härtefälle20101.918 € --