Haushaltshilfe

Ihre Unterstützung im Krankheitsfall

Wenn Sie krank werden und deswegen den Haushalt nicht mehr weiterführen können, kann das Ihr Familienleben aus dem Gleichgewicht bringen. Die Heimat Krankenkasse steht Ihnen in dieser Situation als verlässlicher Partner zur Seite.

Neu: Erweiterte Haushaltshilfe

  • Wir bieten Ihnen eine Haushaltshilfe über den gesetzlich vorgeschriebenen Standard hinaus für bis zu 20 Arbeitstage im Kalenderjahr an.
  • Wir gewähren auch Haushaltshilfe für bis zu maximal 4 Stunden täglich, wenn in Ihrem Haushalt keine Kinder bzw. Kinder leben, die bereits über 12 Jahre sind.

Darüber hinaus haben Sie folgende Möglichkeiten eine Haushaltshilfe zu beantragen:

  • Bei Ihnen erfolgt eine stationäre Behandlung (Krankenhaus-Aufenthalt)
  • Bei Schwangerschaft oder Entbindung
  • Es liegt eine akute Erkrankung vor, die die Weiterführung des Haushalts nicht möglich macht. Dies muss ärztlich bescheinigt sein (z.B. ambulante Operation)

Hierzu gelten folgende Voraussetzungen:

  • Es kann keine andere Person den Haushalt weiterführen.

Wer kann den Haushalt weiterführen

  • Helfen Verwandte bis zum zweiten Grad (Eltern, Geschwister, Verschwägerte) beteiligen wir uns nur an eventuell entstandenen Fahrkosten und am Nettoverdienstausfall bis zu 90 % (bis zur maximalen kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 127,50 Euro).
  • Wird die Haushaltshilfe durch einen Leistungsanbieter übernommen, zahlen wir die mit uns vertraglich vereinbarten Sätze.
  • Beschaffen Sie sich selbst eine Haushaltshilfe erstatten wir die Kosten in angemessener Höhe.

Zuzahlung
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, tragen 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten für die Haushaltshilfe selbst (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro).

Antrag auf Haushaltshilfe

Stellen Sie den Antrag bitte immer vor Beginn der Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe. Fordern Sie den Antrag einfach bei uns an.