Hautscreening jetzt Kassenleistung

Seit 1.7.2008 zählt das Hautscreenig zum Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen. Jetzt haben alle gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf diese Hautuntersuchung.

Das Hautscreening wird von Internisten, Hausärzten, Allgemeinmedizinern und Hautärzten vorgenommen, die sich zu diesem Thema weiter gebildet haben. Kann Ihr Hausarzt keine Hautuntersuchung durchführen, wird er Sie entsprechend weiter überweisen. Da es sich um eine Vorsorgeuntersuchung handelt, fällt keine Praxisgebühr an.

Seit den 80er-Jahren hat sich Anzahl der Patienten mit dem sog. „Schwarzen Hautkrebs" verdreifacht. Früh erkannt bestehen beim Hautkrebs gute Heilungschancen. Haben sich jedoch erst Metastasen gebildet, verschlechtert sich die Prognose erheblich.

Hinweis: Eine Dermatoskopie mittels Auflichtmikroskopie ist kein Bestandteil dieser Vorsorgeuntersuchung und zählt zu den Individuellen Gesundheitsleistungen, welche nicht durch die Krankenkasse erstattungsfähig sind.

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