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Deutschlandweit erkranken jährlich mehr als 100.000 Menschen an Hautkrebs, über 3.000 Patienten sterben an den Folgen. Hautkrebs ist eine Erkrankung mit ganz unterschiedlichen Erscheinungsformen und vielfältigen Ursachen.
Seit 1.7.2008 zählt das Hautscreenig zum Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen. Versicherte ab 35 Jahren haben so alle zwei Jahre Anspruch auf diese Hautuntersuchung.
Patienten unter der Lupe
Bei einem Hautscreening wird die Haut des Patienten von Kopf bis Fuß begutachtet. Auch die Kopfhaut und die Schleimhäute werden untersucht. Insbesondere Narben, Erhebungen, Muttermale und Pigmentflecken werden genau in Augenschein genommen. Im Verdachtfall wird eine Gewebeprobe entnommen und an ein Labor zur Auswertung geschickt.
Sprechen Sie uns bitte bezüglich Kostenübernahme und Inanspruchnahme an, da es unterschiedliche Regelungen je Bundesland gibt.
Früherkennung erhöht Heilungschancen
Früh erkannt bestehen für die meisten Formen gute Heilungschancen, selbst beim so genannten schwarzen Hautkrebs, dem malignen Melanom. Zu den Risikogruppen für eine Hautkrebserkrankung zählen insbesondere Menschen, die mehr als 40 Pigmentmale am Körper haben, die sehr hellhäutige sind oder in deren Familien Hautkrebs oder andere Krebserkrankungen aufgetreten sind. Als wichtigste vorbeugende Maßnahme gilt es weiterhin, unsere Haut vor übermäßiger Sonnenbestrahlung zu schützen.
Das Hautscreening wird von Internisten, Hausärzten, Allgemeinmedizinern und Hautärzten vorgenommen, die sich zu diesem Thema weiter gebildet haben. Kann Ihr Hausarzt keine Hautuntersuchung durchführen, wird er Sie entsprechend weiter überweisen. Da es sich um eine Vorsorgeuntersuchung handelt, fällt keine Praxisgebühr an. Sie wird über die Krankenversichertenkarte direkt mit der Heimat Krankenkasse abgerechnet.
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