Hörscreening für Neugeborene

Hörschäden frühzeitig behandeln

Das Neugeborenen-Hörscreening soll das Hörvermögen eines Babys schon in den ersten Lebenstagen überprüfen. Hörstörungen werden besser und schneller erkannt. So kann rechtzeitig eine entsprechende Behandlung eingeleitet werden.

Wissenschaftliche Studien beweisen, dass von Geburt an schwerhörige Kinder bereits während ihres ersten Lebensjahrs eine Therapie erhalten sollten, damit sich ihr Spracherwerb weitgehend normal entwickelt. Auch ihre soziale und emotionale Entwicklung wird dadurch gesichert.

Um Hörschäden auszuschließen, können Experten im Rahmen des Neugeborenen-Hörscreening zwei Verfahren nutzen: die Messeung der otoakustischen Emissionen und die Hirnstammaudiometrie.

  • Beide Verfahren sind völlig schmerzfrei.
  • Sie lassen sich am besten durchführen, wenn das Kind nach dem Füttern schläft.
  • Das Screening ist freiwillig.
  • Es sollte in den ersten Lebenstagen, möglichst vor der Entlassung aus der Gebursteinrichtung erfolgen.

Je nach Ergebnis können somit rechtzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Was kann die BKK Dr. Oetker für Sie tun?

  • Die BKK Dr. Oetker übernimmt die Kosten für das Neugeborenen-Hörscreening.
  • Profitieren Sie außerdem von dem Kindervorsorgeprogramm Junior mit Erinnerungsfunktion für wichtige Vorsorgetermine.
  • Der FamilyCare Newsletter versorgt Sie mit vielen Infos während der Schwangerschaft bis hin zum 10. Lebensjahr Ihres Kindes.