Krankenhausbehandlung

Ein Krankenhausaufenthalt ist bei vielen Erkrankungen oft die beste Möglichkeit, schnell wieder gesund zu werden.

Wir übernehmen die Kosten für Behandlung und Pflege im Krankenhaus und zwar so oft und so lange, wie es nötig ist und sorgen dafür, dass Sie die richtige und notwendige Behandlung erhalten, die Sie brauchen. Dafür haben wir ein spezielles Krankenhaus-Fallmanagement entwickelt.

Krankenhaussuche und Qualitätsberichte

BKK Klinik-Finder (Suchmaschine)

Aufnahme

Kommt Ihr Arzt zu dem Schluss, dass eine Krankenhausbehandlung erforderlich ist, füllt er für Sie ein Einweisungsformular aus. Der Arzt berät Sie auch bei der Auswahl des geeigneten Krankenhauses.
Im Krankenhaus legen Sie dann die Einweisung vor, damit die Abrechnung direkt zwischen der Klinik und der Heimat Krankenkasse erfolgen kann.

Zuzahlungen

Bei einer Krankenhausbehandlung müssen Sie pro Tag einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 Euro leisten. Jedoch nur für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Dauert ein Krankenhausaufenthalt länger, oder müssen Sie mehrmals innerhalb eines Jahres ins Krankenhaus, entfällt die Zuzahlung ab dem 29. Tag. Die Zuzahlung im Krankenhaus wird auf die Höchstgrenze der Zuzahlungen angerechnet.

Befreiung von Zuzahlungen

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren müssen keine Zuzahlungen leisten. Auch wenn der 18. Geburtstag in die Zeit eines Krankenhausaufenthalts fällt, wird für die anschließenden Behandlungstage keine Zuzahlung erhoben.

Mitaufnahme von Angehörigen

Für Kinder ist ein Krankenhausaufenthalt eine große seelische Belastung. In bestimmten Fällen kann deshalb ein Elternteil mit in die Klinik aufgenommen werden. Der Arzt muss bescheinigen, dass die Mitaufnahme aus medizinischer Sicht notwendig ist.

Müssen Sie wirklich ins Krankenhaus?

Ein Klinikaufenthalt ist immer unangenehm. Für viele Behandlungen ist ein Krankenhausaufenthalt auch gar nicht nötig, sie können genau so gut ambulant erfolgen.

Ambulante Operationen

Viele Menschen erholen sich am besten in ihrer gewohnten Umgebung. Wir geben Ihnen die Möglichkeit. Wenn aus medizinischer Sicht nichts dagegen spricht, bieten wir Ihnen mit häuslicher Krankenpflege eine echte Alternative zur stationären Behandlung.

Häusliche Krankenpflege

Zusatzversicherung

Sie legen wert auf ein Ein- oder Zweibettzimmer und möchten gerne vom Chefarzt behandelt werden? Kein Problem. Unser Kooperationspartner, die Barmenia Krankenversicherungs a. G., bietet Ihnen attraktive Zusatzversicherungen.

Zusatzversicherung