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EHIC, Urlaub, Kostenerstattung ">
Sind Ihnen trotzdem Kosten entstanden? Wir erstatten Ihnen die während eines Auslandsaufenthaltes entstandenen Krankheitskosten in Höhe der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Honorar- und Vergütungssätze. Damit wir den Erstattungsbetrag genau ermitteln können, fordern Sie sich bitte einen Antrag auf Kostenerstattung bei uns an und schicken uns diesen ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Wichtig:
Vergessen Sie bitte nicht, die Original-Rechnungen beizufügen.