Kann der Zusatzbeitrag auch mitten im Jahr erhoben oder verändert werden?

Die Krankenkasse hat einen Zusatzbeitrag zu erheben, wenn der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist. Diese Unterdeckung kann jederzeit eintreten. Die Krankenkassen haben ihre Leistungsfähigkeit fortlaufend zu überwachen. Sollte die Leistungsfähigkeit der Krankenkasse nicht mehr gegeben sein, so ist sie zu einer unmittelbaren Behebung der Unterdeckung und somit zu der Einführung eines Zusatzbeitrags verpflichtet. Sollte die Krankenkasse keinen Zusatzbeitrag erheben, obwohl dies erforderlich ist, so kann die Aufsichtsbehörde die Erhebung des Zusatzbeitrags zwangsweise anordnen.