© Heimat Krankenkasse | Herforder Straße 23 | 33602 Bielefeld | info@heimat-krankenkasse.de
Ja. Auch zukünftig gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten, sofern die Bindungsfrist von mindestens 18 Kalendermonaten erfüllt ist.
Ausnahme: Erhebt die Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag, der Zusatzbeitrag wird erhöht oder die Prämie, die die Kasse auszahlt, wird gesenkt, gilt ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall entfällt die 18-monatige Bindungsfrist.