Kranken- und Pflegeversicherung

Als hauptberuflich selbstständig Tätiger scheiden Sie aus der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung aus. Sie haben aber die Möglichkeit, sich bei der Heimat Krankenkasse freiwillig zu versichern, wenn Sie die notwendige Vorversicherungszeit erfüllt haben.

Die Vorversicherungszeit ist dann erfüllt, wenn Sie unmittelbar vor der beantragten freiwilligen Versicherung mindestens 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren mindestens zwei Jahre gesetzlich versichert waren.

Auf die Vorversicherungszeit angerechnet werden alle Versicherungszeiten in einer gesetzlichen Krankenkasse, gleichgültig ob es sich um eine freiwillige Versicherung oder eine Pflichtmitgliedschaft handelt. Auch Zeiten einer Familienversicherung gehören dazu.

Die freiwillige Mitgliedschaft müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der bisherigen Versicherung beantragen. Nach dem Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" gelten für die Pflegeversicherung die selben Regelungen.

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