Krankengeld

Wenn Sie länger krank sind und nicht arbeiten können, sind Sie bei uns auch bestens versorgt. Denn Ihre Genesung steht für uns an erster Stelle.

Damit Sie sich richtig erholen können ohne sich um Ihre finanzielle Situation sorgen zu müssen, gibt es zwei Arten des Entgeltersatzes während Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, erhalten Sie während der ersten sechs Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit, Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber.

Die Höhe beträgt hierbei 100 Prozent Ihres Bruttoentgeltes, sodass Sie keine finanziellen Einbußen zu befürchten haben.

Wenn Sie eine neue Beschäftigung aufgenommen haben, erhalten Sie während der ersten vier Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld, da Sie erst nach vier Wochen Beschäftigung Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.

Krankengeld von der Heimat Krankenkasse

Sollten Sie über den Zeitraum der Entgeltfortzahlung weiterhin arbeitsunfähig sein, erhalten Sie von uns Krankengeld.

Die Höhe des Krankengeldes orientiert sich an Ihrem regelmäßigen Arbeitsentgelt des letzten abgerechneten Monats vor Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld werden bei der Krankengeldberechnung berücksichtigt. Als Arbeitnehmer erhalten Sie von uns 70 Prozent Ihres regelmäßigen Bruttoarbeitsentgeltes als Krankengeld. Es darf aber 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgeltes nicht übersteigen.

Das Krankengeld wird zeitlich unbegrenzt gezahlt, wegen derselben Krankheit bis zu 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren.