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Als weibliches Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie in der Zeit des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld.
1 Woche vor Beginn der Schutzfrist (7 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin) händigt Ihnen Ihr Frauenarzt/Ihre Hebamme eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Termin der Entbindung aus. Die Rückseite der Bescheinigung ist gleichzeitig der Antrag auf Mutterschaftsgeld. Senden Sie uns die ausgefüllte Rückseite zu, die u.a. folgende Angaben enthalten sollte:
Sobald die Bescheinigung bei uns eingegangen ist, fordern wir uns von Ihrem Arbeitgeber eine Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes an. Wenn die Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllt zurückkommt, berechnen wir das Mutterschaftsgeld und Sie erhalten die Zahlung für die ersten sechs Wochen vor der Entbindung.
Parallel schicken wir Ihnen einen Antrag auf Familienversicherung und einen Fragebogen zur Elternzeit. Nach der Geburt Ihres Kindes reichen Sie diese Unterlagen, zusammen mit der Original-Geburtsbescheinigung, bei uns ein. Anschließend erhalten Sie die restliche Mutterschaftsgeldzahlung (für acht bzw. zwölf Wochen nach der Entbindung).