Rente und Hinzuverdienst

Wieviel kann bei der Rente dazuverdient werden?

Der Bezug einer Rente ist natürlich nicht mit einem Berufsverbot verbunden.

Für die verschiedenen Rentenarten gelten unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen. Erhalten Sie aus Ihrer Beschäftigung ein Arbeitsentgelt oder beziehen Sie Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit über diesen Grenzen, wird die Rente nur noch anteilig geleistet.

Rentner bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres

Die Hinzuverdienstgrenze für Altersvollrentner beträgt einheitlich 350 Euro brutto. Zweimal im Kalenderjahr, gerechnet vom ersten Rentenbeginn an, dürfen Sie maximal nochmals den Betrag bis zur Höhe der Hinzuverdienstgrenze verdienen, ohne dass sich dies auf Ihre Rente auswirkt.

Rentner ab Vollendung des 65. Lebensjahres

Ab Vollendung des 65. Lebensjahres dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Die Rente wird Ihnen nicht gekürzt, gleichgültig, wie hoch Ihr Arbeitsentgelt ist.

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Erhalten Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, so dürfen Sie 350 Euro hinzuverdienen. Ein zweimaliges Überschreiten um jeweils 350 Euro im Laufe eines Kalenderjahres bleibt unberücksichtigt.

Wer mehr verdient, kann diese Rente auch in Höhe von 3/4-, 1/2- oder 1/4-Rente beziehen.

Die individuelle Hinzuverdienstgrenze ergibt sich unter anderem aus dem Entgelt der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung.

Falls Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de