Schulzeit

Schüler sind in der Regel durch die Familienversicherung ihrer Eltern gegen Krankheit versichert.

Wer als Schüler jobbt und regelmäßig über 400 Euro monatlich verdient, muss sich allerdings selbst krankenversichern.

Ferienjobs

Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

Während eines Ferienjobs sind Schüler in allen Versicherungszweigen versicherungsfrei, wenn

  • die Beschäftigung mit einem Entgelt von nicht mehr als 400 Euro monatlich ausgeübt wird
  • oder die Beschäftigung auf nicht mehr als zwei Monate innerhalb des Kalenderjahres begrenzt bleibt. Der Arbeitgeber benötigt dafür eine Schulbescheinigung.

Ist die Beschäftigung wegen der geringfügigen Entlohnung versicherungsfrei, hat der Arbeitgeber pauschalierte Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen (11 Prozent bzw. 12 Prozent). Hinzu kommt die Pauschalsteuer von zwei Prozent, soweit keine individuelle Versteuerung vorgenommen wird. Die pauschalierten Beiträge und Pauschalsteuern müssen zentral an die Bundesknappschaft abgeführt werden.

Arbeitslosenversicherung

Schüler und Schülerinnen brauchen keine Beiträge an das Arbeitsamt zu zahlen. Schließlich handelt es sich nur um einen Ferienjob - und nach den Ferien geht's wieder in die Schule.

Unfallversicherung

Sollte ein Arbeitsunfall passieren, wird dieser vom Arbeitgeber übernommen. Gemeint ist damit nicht nur der Unfall am Arbeitsplatz, sondern auch ein Unfall auf dem Weg hin zur Arbeit oder aber nach Hause. In diesem Fall sofort dem Arbeitgeber Bescheid sagen. Auch beim Arztbesuch muss unbedingt mitgeteilt werden, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Für alle Leistungen kommt schließlich der Unfallversicherungsträger, die Berufsgenossenschaft, auf und nicht die Heimat Krankenkasse.