Masern, Mumps und Röteln

Was viele nicht wissen: Die oft als harmlose Kinderkrankheiten bezeichneten Infektionen Masern, Mumps und Röteln können bleibende Behinderungen hervorrufen oder sogar tödlich verlaufen. In Deutschland wird empfohlen, die MMR-Impfung (Masern-Mumps-Röteln-Impfung) zweimal durchzuführen.

Die erste Impfung sollte bereits im Säuglingsalter von 11 bis 14 Monaten durch den Kinderarzt anlässlich einer Vorsorgeuntersuchung (U1 - U9) erfolgen. Die zweite Impfe ist noch vor dem zweiten Geburtstag fällig, allerdings sollten dazwischen mindestens vier Wochen Abstand liegen. Sofern das Kind schon vorher eine Kindereinrichtung besucht, darf die zweite Immunisierung auch eher erfolgen. Allerdings nicht vor dem 9. Lebensmonat, da mütterliche Antikörper sonst die Impfviren neutralisieren würden.

Die Kosten für die MMR-Impfung im Kindes- oder Jugendalter übernimmt die Heimat Krankenkasse. Gleiches gilt für die Rötelnimpfung von bisher nicht geimpften oder erkrankten Frauen mit Kinderwunsch. Ist die berufliche Gefährdung der Grund, trägt Ihr Arbeitgeber die Kosten.

Gegen Masern können sich jetzt auch nach 1970 geborene ungeimpfte bzw. in der Kindheit nur einmal geimpfte Personen älter als 18 Jahre oder nach 1970 geborene Personen älter als 18 Jahre mit unklarem Befund impfen lassen.