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Bei Pflegebedürftigen, die zeitweise - zur Entlastung der häuslichen Pflegeperson - in einer teilstationären Pflegeeinrichtung betreut werden, meistens tagsüber, manachmal auch in der Nacht, übernehmen wir die Kosten für die Pflege, die medizinische Behandlungspflege sowie die soziale Betreuung. Kosten für die Unterkunft und Verpflegung (so genannte Hotelkosten) trägt der Pflegebedürftige. Je nach Pflegestufe gelten folgende Höchstbeträge:
| Pflegestufe | Höchstebtrag |
|---|---|
| Pflegestufe I | bis zu 440 € monatlich |
| Pflegestufe II | bis zu 1.040 € monatlich |
| Pflegestufe III | bis zu 1.510 € monatlich |
Die Tages- oder Nachtpflege kann mit häuslichen Pflegeleistungen kombiniert werden. Dabei kann insgesamt ein Leistungsbetrag bis zu 150 % des Sachleistungshöchstbetrages in Anspruch genommen werden. Vereinfacht gesagt: Neben dem vollen Anspruch auf Pflegesachleistungen oder Pflegegeld besteht Anspruch auf Tages- oder Nachtpflege in Höhe von bis zu 50 % der vorgenannten Beträge.