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Erstattung der Aufwendungen bei Krankheit.
Seit dem 01.01.2009 führt der BKK Landesverband Mitte die U1 für die Heimat Krankenkasse durch. Bitte beachten Sie, dass wir Anträge auf Erstattung aus der U1 an den BKK Landesverband weiterleiten und daher zu laufenden Erstattungsanträgen keine Auskünfte geben können. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an den BKK Landesverband Mitte. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Erstattung der Aufwendungen bei Mutterschaft oder Beschäftigungsverbot.
Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie daraufhin, dass unser Erstattungssatz für die U2 nicht mit dem des BKK Landesverbandes Mitte übereinstimmt.
Die Bearbeitung der Anträge auf Erstattung aus der U2 erfolgt ausschließlich bei der Heimat Krankenkasse.
| Lohnausgleichskasse | Prozent | Erstattung |
|---|---|---|
| Umlage 1, ermäßigt | 1,5% | 40% |
| Umlage 1, allgemein | 2,1% | 60% |
| Umlage 1, erhöht | 3,5% | 80% |
| Umlage 2 - Mutterschaft | 0,35% | 100% |
| Lohnausgleichskasse | Prozent | Erstattung |
|---|---|---|
| Umlage 1, ermäßigt | 1,2% | 40% |
| Umlage 1, allgemein | 1,7% | 60% |
| Umlage 1, erhöht | 2,9% | 80% |
| Umlage 2 - Mutterschaft | 0,35% | 100% |