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| UNTERSUCHUNG | ZEITPUNKT /GESCHLECHT | HÄUFIGKEIT | INHALT |
| Genital- untersuchung | ab dem Alter von 20 Jahren, weiblich | 1 x jährlich | gezielte Anamnese, Inspektion des Muttermunds, Krebsabstrich und zytologische Untersuchung, gynäkologische Tastuntersuchung, Befundmitteilung und Beratung |
| Brust- untersuchung | ab dem Alter von 30 Jahren, weiblich | 1 x jährlich | Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten, Anleitung zur Selbstuntersuchung |
| Mammographie-screening | ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Alter von 70 Jahren, weiblich | alle 2 Jahre | "Röntgenuntersuchung" der Brust. Hinweis: Die Einladung erfolgt ausschließlich durch die kassenärtzliche Vereinigung und wird in vorgegebenen Screeningstellen durchgeführt. Bei Frauen, die aufgrund einer Brusterkrankung, der Nachbehandlung oder aufgrund eines begründeten Verdachtmoments zum Screening gehen, wird die Leistung im Rahmen der Behandlung über die Kranken- versicherungskarte abgerechnet |
| Prostata- und Genitaluntersuchung | ab dem Alter von 45 Jahren, männlich | 1 x jährlich | gezielte Anamnese, Inspektion und Abtasten des äußeren Genitals, Abtasten der Prostata, Tastuntersuchung der Lymphknoten, Befundmitteilung und Beratung |
| Rektum- untersuchung | ab dem Alter von 50 Jahren, männlich/weiblich | 1 x jährlich | digitale Rektumuntersuchung |
| Dickdarm- untersuchung | ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Alter von 54 Jahren, männlich/weiblich | 1 x jährlich | Schnelltest auf Blut im Stuhl |
| Darm- untersuchung | ab dem Alter von 55 Jahren, männlich/weiblich | alle 2 Jahre | Schnelltest auf Blut im Stuhl |
| Darm- untersuchung | ab dem Alter von 55 Jahren, männlich/weiblich | 2 x alle 10 Jahre | Darmspiegelung. Hinweis: wird die Darmspiegelung gewählt, entfällt der Anspruch auf den Schnelltest |
| Hautkrebs- untersuchung | ab dem Alter von 35 Jahren, männlich, weiblich | alle 2 Jahre | Anamnese, visuelle Ganzkörper- untersuchung, Befundmitteilung und Beratung |
Neu: Hautscreening
Seit 1.7.2008 zählt das Hautscreenig zum Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen. Versicherte ab 35 Jahren haben so alle zwei Jahre Anspruch auf diese Hautuntersuchung.
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