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Ist die Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten der notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen im Kalenderjahr. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie bereits sechs Monate zu Hause versorgt worden sind.