Versicherungsschutz im Falle einer Kassenschließung

Seit Monaten haben Experten gewarnt, jetzt ist es so weit: Nach Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 droht nun den ersten Krankenkassen die Zahlungsunfähigkeit. Der Grund: Sie haben für die Versorgung ihrer Versicherten aus dem Gesundheitsfonds weniger Geld bekommen, als sie benötigen.

Zwar können diese Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von derzeit maximal 1% des Bruttoeinkommens von ihren Mitgliedern erheben. Reicht das aber nicht aus, um die Ausgaben zu decken, muss die Krankenkasse beim Bundesversicherungsamt (BVA) Insolvenz anzeigen. Das BVA entscheidet dann innerhalb von drei Monaten über Weiterführung oder Schließung.

Was passiert in so einem Fall mit den Versicherten? Wer übernimmt die medizinischen Leistungen?

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten:

Kann eine Krankenkasse überhaupt geschlossen werden?

Wer entscheidet über die Schließung einer Krankenkasse?

Welche Folgen hat die Schließung einer Krankenkasse?

Wie erfahren Versicherte und Arbeitgeber, dass eine Krankenkasse schließt?

Wenn eine Krankenkasse schließt, kann der Versicherte dann in eine neue Krankenkasse seiner Wahl wechseln?

Was passiert, wenn der Versicherte von seinem Wahlrecht nicht rechtzeitig Gebrauch macht und die 14-tägige Frist nicht einhält?

Was kann man tun, wenn ein Arbeitgeber den Versicherten bei einer Krankenkasse anmeldet, die einen Zusatzbeitrag erhebt?

Welche Regeln gelten für freiwillig Versicherte?

Was passiert, wenn der freiwillig Versicherte diese Frist versäumt?

Wann bekommt der Versicherte nach Krankenkassenwechsel eine neue Krankenversichertenkarte?

Was passiert, wenn ein Versicherter das Wahlrecht noch nicht ausgeübt hat und krank wird?

Was ist, wenn die schließende Kasse einen Zusatzbeitrag erhoben hat und dieser für das ganze Jahr im Voraus gezahlt wurde - bekommt der Versicherte dann ggf. den Rest zurückbezahlt?

Was muss beim Krankenkassenwechsel beachtet werden, wenn ein Versicherter ein Pflegefall bzw. nicht geschäftsfähig ist?

Was passiert, wenn sich der Versicherte im Ausland aufhält und dadurch versäumt, sich eine neue Krankenkasse auszusuchen?

Verliert der Versicherte beim Krankenkassenwechsel eventuell erworbene Bonusleistungen?

Werden beim Krankenkassenwechsel Leistungen gekürzt oder gar gestrichen?

Was ändert sich beim Krankenkassenwechsel?

Was ändert sich beim Krankenkassenwechsel bei der Befreiung von Zuzahlungen?

Was passiert, wenn der Versicherte während des Kassenwechsels arbeitsunfähig krank ist oder oder andere Leistungen seiner Krankenkasse in Anspruch nimmt?

Was ist, wenn der Versicherte bei der geschlossenen Krankenkasse eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat? Gilt sie weiter oder gehen seine Rech-te verloren?