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Seit Monaten haben Experten gewarnt, jetzt ist es so weit: Nach Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 droht nun den ersten Krankenkassen die Zahlungsunfähigkeit. Der Grund: Sie haben für die Versorgung ihrer Versicherten aus dem Gesundheitsfonds weniger Geld bekommen, als sie benötigen.
Zwar können diese Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von derzeit maximal 1% des Bruttoeinkommens von ihren Mitgliedern erheben. Reicht das aber nicht aus, um die Ausgaben zu decken, muss die Krankenkasse beim Bundesversicherungsamt (BVA) Insolvenz anzeigen. Das BVA entscheidet dann innerhalb von drei Monaten über Weiterführung oder Schließung.
Was passiert in so einem Fall mit den Versicherten? Wer übernimmt die medizinischen Leistungen?
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten:
Kann eine Krankenkasse überhaupt geschlossen werden?
Wer entscheidet über die Schließung einer Krankenkasse?
Welche Folgen hat die Schließung einer Krankenkasse?
Wie erfahren Versicherte und Arbeitgeber, dass eine Krankenkasse schließt?
Welche Regeln gelten für freiwillig Versicherte?
Was passiert, wenn der freiwillig Versicherte diese Frist versäumt?
Wann bekommt der Versicherte nach Krankenkassenwechsel eine neue Krankenversichertenkarte?
Was passiert, wenn ein Versicherter das Wahlrecht noch nicht ausgeübt hat und krank wird?
Verliert der Versicherte beim Krankenkassenwechsel eventuell erworbene Bonusleistungen?
Werden beim Krankenkassenwechsel Leistungen gekürzt oder gar gestrichen?
Was ändert sich beim Krankenkassenwechsel?
Was ändert sich beim Krankenkassenwechsel bei der Befreiung von Zuzahlungen?