Wahlrecht und Bindungsfrist

Beispiel:

Die Kündigung geht am 31. Juli bei der bisherigen Kasse ein. Die Mitgliedschaft beginnt bei der Heimat Krankenkasse dann zum 1. Oktober.

Wer am 1. Juni 2005 in eine neue Krankenkasse wechselt, kann frühestens zum 1. Dezember 2006 Mitglied in einer anderen Krankenkasse werden. Damit die Kündigungsfrist von zwei Monaten eingehalten wird, muss die Kündigung spätestens zum 30. September 2006 eingehen, um wechseln zu können.

Ausnahme:
Die 18-monatige Bindungsfrist muss nicht eingehalten werden, wenn freiwillig Versicherte einen Anspruch auf Familienversicherung haben, in eine private Krankenversicherung wechseln oder aufgrund einer Beitragssatzerhöhung ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen.