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Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) wurde unter anderem zum 01.01.2010 die Insolvenzfähigkeit aller Krankenkassen eingeführt. Im Extremfall kann also eine Krankenkasse, die ihre Gesamtausgaben mit den zugewiesenen Mitteln aus dem Gesundheitsfonds und den Zusatzbeiträgen der Mitglieder nicht decken kann, insolvent werden.