Welche Beiträge sind zu zahlen?

Als Versicherter der Heimat Krankenkasse sind Sie zugleich in unserer Pflegekasse mitversichert. Finanziert wird die Pflegeversicherung durch die Beiträge aller Mitglieder. Hierzu wird ein Beitragssatz von 1,95 Prozent von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt berechnet. Seit 1. Januar 2005 müssen Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr zusätzlich 0,25 Prozent zahlen. Wer über 3.825,00 Euro monatlich verdient, braucht aus dem übersteigenden Betrag keine Beiträge entrichten.

Der Arbeitgeber behält die Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrags ein, zahlt selbst die andere Hälfte hinzu und überweist dann den Gesamtbeitrag an die Pflegekasse der Heimat Krankenkasse. Eine Ausnahme gilt für das Bundesland Sachsen. Hier übernimmt der Arbeitgeber 0,35 Prozent des Beitragssates, 1,35 Prozent tragen Sie. Für Kinderlose erhöht sich der Beitrag auf 1,6 Prozent.

Freiwillige Mitglieder erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss in Höhe von 50 Prozent zum Pflegeversicherungsbeitrag. Auch aus Ihrem Krankengeld und von Ihrer Rente werden Beiträge zur Pflegeversicherung erhoben. In der Regel zahlen Sie aber auch hier nur die Hälfte des Beitrags.