Voraussetzungen für Pflegeleistungen

Vorversicherungszeit

Um die umfassenden Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss eine Vorversicherungszeit von mindestens zwei Jahren erfüllt sein. Dieser Zeitraum muss nicht zusammenhängend verlaufen. Es reicht aus, wenn Sie zwei Jahre innerhalb der zurückliegenden zehn Jahre entweder als Mitglied oder als Familienangehöriger versichert gewesen sind. Zeiten von anderen Pflegekassen werden selbstverständlich angerechnet.

Antragstellung

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind bei der Pflegekasse der Heimat Krankenkasse zu beantragen. Sie können dafür auch eine Vertrauensperson beauftragen.

Nach der Antragstellung setzt sich zunächst ein Facharzt des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) mit Ihnen in Verbindung. In Ihrer häuslichen Umgebung und im Zusammenhang mit Ihrem Hausarzt wird Ihre Pflegebedürftigkeit beurteilt und eingestuft.

Drei Stufen der Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den „gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens" auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Um der unterschiedlichen Schwere der Pflegebedürftigkeit gerecht zu werden, wird sie in drei Pflegestufen eingeteilt.

PFLEGESTUFEN
 
Stufe I -
Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Hilfebedarf bei der Grundpflege mindestens 1x täglich für wenigstens 2 Verrichtungen; Gesamtpflegebedarf* im Durchschnitt mindestens 1,5 Stunden täglich, davon mehr als 45 Minuten Grundpflege
Stufe II -
Schwerpflegebedürftigkeit
Hilfebedarf bei der Grundpflege mindestens 3x täglich zu verschiedenen Tageszeiten; Gesamtpflegebedarf* im Durchschnitt mindestens 3 Stunden täglich, davon mindestens 2 Stunden Grundpflege
Stufe III -
Schwerstpflegebedürftigkeit
Hilfebedarf bei der Grundpflege ist täglich jederzeit gegeben (rund um die Uhr), regelmäßig besteht auch mindestens 1 mal in der Nacht (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) Hilfebedarf bei der Grundpflege; Gesamtpflegebedarf* im Durchschnitt mindestens 5 Stunden täglich, davon mindestens 4 Stunden Grundpflege

 

*In allen 3 Stufen wird mehrfach in der Woche ein Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung gefordert. Zusammen mit der Grundpflege bildet dieser den Gesamtpflegebedarf.