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Der Begriff "chronisch krank" wird oft verwendet, ist aber allzu oft nicht erklärt. Wer im Sinne der Sozialversicherung chronisch krank ist, sagen wir Ihnen hier.
Als chronisch krank gelten sie dann, wenn Sie:
In ärztlicher Dauerbehandlung sind (mindestens 1 Jahr in ärztlicher Behandlung, nachgewiesen durch 1 Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit) und zusätzlich eines der hier aufgeführten Kriterien erfüllen: