Pflichtversichert
Krankenversicherung
In der Krankenversicherung wird zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit unterschieden. Entscheidend ist hierbei die Höhe Ihres Bruttoeinkommens.
Als Arbeitnehmer sind Sie versicherungspflichtig, wenn Ihr Arbeitsentgelt jährlich 50.850,00 Euro nicht überschreitet; dies entspricht 4.237,50 Euro im Monat. Verdienen Sie mehr, sind Sie versicherungsfrei und können sich bei der Heimat Krankenkasse freiwillig versichern.
Bei der Berechnung des Bruttoarbeitsentgelts werden alle regelmäßigen Einnahmen berücksichtigt, die Sie im Laufe von zwölf Monaten zu erwarten haben (z. B. monatliches Arbeitstentgelt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, pauschale Überstundenvergütunge). Familienzuschläge (z. B. Ortszuschläge) bleiben dabei unberücksichtigt.
Gehören Sie zu einer der folgenden Personengruppen, sind Sie ebenfalls krankenversicherungsfrei:
- Beamte, Beamtenanwärter, Berufs- und Zeitsoldaten sowie gleichgestellte, beamtenähnliche Personen;
- Kurzfristig Beschäftigte, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage befristet ist;
- Geringfügig entlohnt Beschäftigte mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von nicht mehr als 400 Euro monatlich;
- Studenten in einer Beschäftigung, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht übersteigt oder die Beschäftigung nur in den Semesterferien ausgeübt wird;
- Personen, die sich von der Versicherungspflicht in Ausnahmefällen haben befreien lassen
- Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Voraussetzung ist ferner, dass sie innerhalb dieses Zeitraumes zwei Jahre und sechs Monate wegen Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze oder Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit krankenversicherungsfrei waren.
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